SVI GmbH GTÜ Hanau Rodgau und Umgebung Gutachter und Prüfingenieure





Häufig gestellte Fragen

Wie lange darf man die Hauptuntersuchung überziehen?

Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch als "TÜV" bezeichnet, sollte grundsätzlich nicht überzogen werden. Allerdings gibt es in der Praxis gewisse Toleranzen:

Offizielle Frist

Offiziell muss die Hauptuntersuchung spätestens innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette am Kennzeichen angegeben ist.

Toleranzfrist ohne Konsequenzen

In der Praxis wird eine Überziehung von bis zu vier Wochen nach Ablauf des angegebenen Monats meist geduldet, ohne dass Strafen verhängt werden.

Konsequenzen bei längerer Überziehung

Wird die HU länger überzogen, drohen folgende Konsequenzen:

  • Ab 2 Monaten Überziehung: Es wird ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig.
  • Ab 4 Monaten: Das Bußgeld steigt auf 25 Euro.
  • Ab 8 Monaten: Es drohen 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

Zusätzliche Kosten

Bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten muss eine erweiterte HU (Ergänzungsuntersuchung) durchgeführt werden, die etwa 20% teurer ist als eine reguläre HU.

Keine Rückdatierung mehr

Seit 2012 wird die HU nicht mehr rückdatiert. Der nächste Prüftermin liegt immer zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüfdatum, unabhängig davon, wie lange die HU überzogen wurde.

Es ist daher ratsam, die Hauptuntersuchung rechtzeitig durchführen zu lassen, um zusätzliche Kosten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Unsere Prüfstellen können Sie grundsätzlich ohne Termin aufsuchen. Hauptuntersuchungen führen wir täglich ohne Voranmeldung durch. 

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    über uns

    Das Ingenieurbüro wurde von Werner Richter, einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, im Jahre 1963 in Hanau gegründet. Herr Richters Arbeitsgebiete waren Schadenbegutachtungen und Bewertungen von Kraftfahrzeugen.

    1987 nahm Hr. Dipl.-Ing. Dieter Rosenberger seine selbstständige Tätigkeit im Ingenieurbüro Richter auf und wurde von der IHK-Hanau Gelnhausen Schlüchtern für das Fachgebiet "Schäden und Bewertungen an Kraftfahrzeugen" öffentlich bestellt und vereidigt.

    1990 schied Herr Richter altersbedingt aus und die Firma wurde von Herrn Rosenberger weitergeführt.

    2000 erweiterte Herr Rosenberger seinen Tätigkeitsbereich und führte die erste amtliche Hauptuntersuchung im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) durch.

    2004 wurde das alte Gebäude in der Breslauer Straße verlassen und das neu erbaute Büro mit Prüfstelle und bedarfsgerechter Ausstattung direkt im Industriegebiet Hanau Nord bezogen.

    2014 wurde die Rosenberger Ingenieurgesellschaft mbH gegründet und übernahm in folgenden Jahren den Betrieb an der KFZ Prüfstelle und dem Sachverständigenbüro. Nach Ausscheiden eines der Geschäftsführer hat die Rosenberger Ingenieurgesellschaft mbH den Betrieb an diesem Standort zum 31.12.2022 eingestellt.

    2023 wird der Betrieb des Standortes der KFZ Prüfstelle und des Sachverständigenbüros  im Industriegebiet Hanau Nord mit neuer Firmierung SVI GmbH aufgenommen. Als Gesellschafter und Geschäftsführer der SVI GmbH führen M. Eng. Andreas Henkel und M. Eng. Alexander Asmus den Standort der KFZ Prüfstelle fort.

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    Adresse

    SVI GmbH | Sachverständige und Prüfingenieure 

    Standort Hanau:
    Lippestr. 11
    63452 Hanau

    06181 / 181111
    info@svi-online.de
    Mo-Fr: 8.30 - 18.00
    Sa. 8.30 - 15.00

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