Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch als "TÜV" bezeichnet, sollte grundsätzlich nicht überzogen werden. Allerdings gibt es in der Praxis gewisse Toleranzen:
Offizielle Frist
Offiziell muss die Hauptuntersuchung spätestens innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette am Kennzeichen angegeben ist.
Toleranzfrist ohne Konsequenzen
In der Praxis wird eine Überziehung von bis zu vier Wochen nach Ablauf des angegebenen Monats meist geduldet, ohne dass Strafen verhängt werden.
Konsequenzen bei längerer Überziehung
Wird die HU länger überzogen, drohen folgende Konsequenzen:
- Ab 2 Monaten Überziehung: Es wird ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig.
- Ab 4 Monaten: Das Bußgeld steigt auf 25 Euro.
- Ab 8 Monaten: Es drohen 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Zusätzliche Kosten
Bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten muss eine erweiterte HU (Ergänzungsuntersuchung) durchgeführt werden, die etwa 20% teurer ist als eine reguläre HU.
Keine Rückdatierung mehr
Seit 2012 wird die HU nicht mehr rückdatiert. Der nächste Prüftermin liegt immer zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüfdatum, unabhängig davon, wie lange die HU überzogen wurde.
Es ist daher ratsam, die Hauptuntersuchung rechtzeitig durchführen zu lassen, um zusätzliche Kosten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Unsere Prüfstellen können Sie grundsätzlich ohne Termin aufsuchen. Hauptuntersuchungen führen wir täglich ohne Voranmeldung durch.