Im Haftpflichtschadenfall wird das Schadengutachten in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt.
Aus diesem Grund ist das Gutachten für Sie i.d.R. kostenfrei. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
Kostenübernahme durch die Versicherung
- Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten für das Gutachten des geschädigten Fahrzeugs.
- Dies gilt auch, wenn der Geschädigte selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragt hat.
- Die Versicherung zahlt das Gutachten, da es als Teil der Unfallkosten angesehen wird.
Ausnahmen und Besonderheiten
- Bei Bagatellschäden (in der Regel unter 750- 1000 Euro) wird üblicherweise kein Gutachten verlangt, und die Versicherung muss entsprechend keine Kosten dafür übernehmen.
- Liegt eine Mitschuld des Geschädigten vor, werden die Kosten anteilig zwischen den Beteiligten aufgeteilt.