Bei einem unverschuldeten Unfallschaden habe Sie immer ein Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Wenn der Schaden am Fahrzeug die Bagatellgrenzen von ca. 1000€ überschreitet, ist es sinnvoll ein Schadengutachten zu
beauftragen. In diesem Fall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten zu übernehmen.
Sind Sie mit der Einschätzung der Schadenhöhe nicht sicher? Gerne beraten wird Sie kostenfrei.
Bei unklarer Schadenshöhe
Wenn Sie die Höhe des Schadens nicht selbst einschätzen können, hilft ein unabhängiger Sachverständiger, den Schaden genau zu beziffern. Dies ist wichtig, um die korrekten Reparaturkosten vom Unfallgegner oder der Versicherung einzufordern.
Zur Klärung der Schuldfrage
Auch bei einer möglichen Teilschuld am Unfall sollten Sie zeitnah einen Gutachter beauftragen. Das Gutachten kann zur Klärung der Schuldfrage beitragen, was für die Schadensregulierung wichtig ist.
Bei Totalschaden
Auch bei Reparaturkosten unter 1000€ kann ein Gutachten erstellt werden, wenn es naheliegend ist, dass ein Totalschaden vorliegen könnte! Um festzustellen, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, ist ein Gutachten erforderlich. Der Sachverständige ermittelt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und einen der Rechtsprechung konformen Restwert.
Für die Kaskoversicherung
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, kann ein Gutachten klären, ob Ihre Kaskoversicherung für den Schaden aufkommt. In der Regel wird der Sachverständige im Kaskofall von Ihrer Versicherung beauftragt.
Zeitnahe Beauftragung empfohlen
Es ist ratsam, das Gutachten möglichst zeitnah nach dem Schadenereignis erstellen zu lassen. Dies verhindert Verfälschungen des Schadenergebnisses durch äußere Einflüsse und beschleunigt die Schadensregulierung.