Einzelabnahme durch den Technischen Dienst der GTÜ
Sie haben Ihr Fahrzeug individuell umgebaut oder getunt? Der Technische Dienst der GTÜ führt für Sie die notwendige Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO durch. Wir mit unserer GTÜ-Prüfstelle in Hanau führen die Einzelabnahme für Sie durch.
Bei importierten Fahrzeugen ist in vielen Fällen eine Einzelabnahme erforderlich, um eine Zulassung in Deutschland zu erhalten. Bei Importen beraten wir Sie gerne über erforderlichen Umbaumaßnahmen und können Sie mit unserer Kompetenz an der KFZ Prüfstelle in Hanau überzeugen.
Wann ist eine Einzelabnahme erforderlich?
- Es liegt keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder kein Teilegutachten für die vorgenommenen Änderungen vor
- Die Auflagen aus ABE oder Teilegutachten wurden nicht eingehalten
- Mehrere Tuningmaßnahmen beeinflussen sich gegenseitig (z.B. Tieferlegung und geänderte Rad-/Reifenkombination)
Eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO wird benötigt, wenn das importierte Fahrzeug:
- Keine EG Typgenehmigung besitzt
- Aus einem Nicht EU Land importiert wurde
- Keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hat
Unsere Leistungen:
- Kompetente Beratung zu geplanten Umbauten
- Prüfung der Einhaltung aller relevanten Vorschriften
- Durchführung erforderlicher Messungen und Tests
- Erstellung des Einzelabnahmegutachtens
- Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO
Ihre Vorteile
- Über 700 qualifizierte Unterschriftsberechtigte bundesweit
- Langjährige Erfahrung im Bereich Fahrzeugtuning
- Enge Zusammenarbeit mit Behörden und Zulassungsstellen
- Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei unseren Experten in Hanau und machen Sie Ihr Tuning straßenzulassungsfähig.
Die Leistungen des Technischen Dienstes im Überblick