Die Anforderungen an die Betriebssicherheit von Fahrzeugen sind in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft BGV "Fahrzeuge" (BGV D 29) definiert und für alle Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen bindend. Der Unternehmer hat gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen, § 57 (I) der BGV D 29.
Schwerpunkte der UVV-Prüfung nach BGV D 29 Prüfung auf Verkehrssicherheit sowie Kontrolle von u. a.:
- Beweglichen An- und Aufbauteilen (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen)
- Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Ladewanne) - Anhängekupplung
- Haltegriffe
- Warnweste nebst Warnwestennutzungsanweisung
- Warndreieck
- Verbandkasten
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