Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist an Fahrzeugen mit Gasanlage eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit eingebunden. Diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.
Kosten-Nutzenvergleich zu nachgerüsteten GasanlagenAb wann rentiert sich die Umrüstung eines Fahrzeuges mit einer Gasanlage? Flüssiggas kostet an der Tankstelle derzeit ca. 61 Cent/Liter, Erdgas ca. 91 Cent/Kg — Stand Dezember 2009, angegebene Preise sind Durchschnittspreise — (1 Kg entspricht ca. 1.56 Liter Flüssiggas). Beide haben einen vergleichbaren Energiewert wie 1,5 Liter Benzin. Der Kraftstoff –Verbrauch beim Gasfahrzeug ist jedoch geringfügig höher. Die Amortisationsgrenze für den Umbau kann man folgendermaßen berechnen. |