Hunde, Katzen & Co. gelten als Ladung
Ein ungesichertes Tier kann bei einem Unfall zur Gefahr werden
Ob Transportbox oder Gurtsystem – zahlreiche Systeme sind
verfügbar
Auf Eingewöhnung und Pausen achten
__ Stuttgart. Es mag hart klingen für starke Tierfreunde: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) stuft Hund oder Katze im Auto nicht als Freund des Menschen ein, sondern als Ladung. Diese muss gesichert werden, sonst drohen Bußgelder. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH erklärt die Sachlage und erteilt Tipps für eine gute Fahrt mit Tieren.
__ Ein Blick auf das Rechtliche: Der sichere Transport von Tieren im Auto ist nicht nur eine Frage des Verantwortungsbewusstseins, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. In Paragraf 22 StVO finden sich die Vorschriften zur korrekten Ladungssicherung. Ist ein Tier nicht angemessen gesichert, führt die Tabelle ein Bußgeld von 35 Euro auf. 60 Euro sowie ein Punkt sind es, wenn daraus eine Gefährdung entsteht. 75 Euro samt Punkt sind fällig mit Sachschadensfolge. Alles nur Schikane? Gewiss nicht – Versuche des ADAC bei 100 km/h haben gezeigt, dass ein ungesicherter oder falsch gesicherter Hund bereits bei einem heftigen Ausweichmanöver oder einer Notbremsung das Verletzungsrisiko von Mensch wie Tier deutlich erhöht. Bei einem Auffahrunfall kann ein Tier mit dem Vielfachen seines Körpergewichts nach vorn geschleudert werden. Das geschockte oder verletzte Tier
__Möglichkeiten für den sicheren Tiertransport gibt viele. Transportboxen eignen sich für kleinere Hunde, Katzen oder andere Kleintiere. Sie sollten sicher im Fahrzeug verstaut werden, am besten im Fußraum, mit einem Sicherheitsgurt fixiert auf der Rückbank. Sonst können sie samt Tier im Auto umherfliegen und zur Gefahr werden. Selbst im Kofferraum ist das Sichern mit Zurrgurten unbedingt notwendig. Der Fachhandel bietet viele weitere Möglichkeiten, etwa Softtaschen passend zum Isofix-System oder Hundekörbchen für die Rücksitzbank. Deren Größe sollte jeweils zum Tier passen. Ebenso ist es ratsam, sich vor dem Kauf gründlich über die Eignung zu informieren. So hält der ADAC sogenannte Sicherungsröhren für ungeeignet, weil das Tier gegen die Türverkleidung prallen kann. Aus ähnlichen Gründen sollten Rücksitzbarrieren nur als zusätzliche Sicherheitsvariante dienen.
__ Bei einem Kombi-Pkw belassen es viele Autofahrer bei einem Trenngitter hinter der Rücksitzbank. Dieses verhindert, dass ein Tier bei einer plötzlichen Bremsung oder bei einem Unfall nach vorn geschleudert wird. Doch das Tier selbst ist nicht ausreichend geschützt, ein zusätzlicher Gurt oder eine Box sind ratsam. Die Box sollte natürlich zur Größe des Tieres passen. Kleine Tiere in zu großen Boxen haben ebenfalls ein hohes Verletzungsrisiko, weil sie hin- und her geworfen werden können.
__ Geeignet für den sicheren Transport sind außerdem zum Tier passende Gurtsysteme. Der Gurt sollte stabil und gepolstert sein. So behält der Hund seinen Bewegungsspielraum, dennoch ist er im Falle eines Aufpralls geschützt.
__ Viele Tierfreunde sehen ihre Begleiter natürlich nicht als Ladung an. Und ganz anders als bei jeder gewöhnlichen Ladung stellt ein Tier Ansprüche an sein Wohlbefinden, die seine Halter gerne erfüllen. Stichworte sind eine Gewöhnung des Hundes ans Auto mit einigen kurzen Fahrten. Wird die Route länger, sind ausreichende Pausen wichtig, damit der Vierbeiner Auslauf bekommt und trinken kann. Zudem sollte das Auto ausreichend belüftet sein, um einen Hitzekollaps zu vermeiden. Klar ist: Ein gut untergebrachtes und gesichertes Tier, das sich zudem wohlfühlt beim Ausflug in eine neue Umgebung, erhöht die Sicherheit von Tier wie Mensch erheblich und senkt den Stresspegel aller Fahrzeugpassagiere.