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Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall: Tipps der GTÜ

Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten und Notruf absetzen

Den Unfallhergang sorgfältig dokumentieren

Ein Schadengutachten der GTÜ sorgt schon vor der Reparatur für Transparenz

__ Stuttgart. Ein Unfall im Straßenverkehr kann jeden treffen. Allein in Deutschland registrierte die Polizei im Jahr 2022 rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle. Das bedeutet umgerechnet etwa alle zwölf Sekunden eine Kollision. Zum Glück werden bei den meisten Crashs keine Menschen verletzt – 2022 blieb es 2,1 Millionen Mal bei Sachschäden. Doch selbst bei einem Blechschaden ist die Aufregung nach einem Unfall meist groß. Umso wertvoller ist das Wissen um richtiges Verhalten. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt wichtige Tipps.

__ 1. Absichern: Die Sicherheit der am Unfall Beteiligten sowie aller anderen Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität. Deshalb ist die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck abzusichern. Alle Menschen sollten eine möglichst griffbereit im Wagen verstaute Warnweste anlegen und sich zum Beispiel an Autobahnen am besten hinter die Leitplanke begeben. Die Position des Warndreiecks wird je nach Art der Straße gewählt: Innerorts genügen 50 Meter Abstand zum Unfall, auf Landstraßen sollten es wenigstens 100 Meter sein, auf Autobahnen mindestens 200 Meter. Die Distanz lässt sich auf Autobahnen gut an den seitlichen Signalpfosten abmessen, zwischen denen jeweils 50 Meter liegen. Die Wirkung der Warnblinkanlage kann bei Dunkelheit durch eine gelbe Blink- oder Rundumleuchte auf dem Dach des Unfallfahrzeugs verstärkt werden.

__ 2. Erste Hilfe leisten: Gibt es Verletzte, wird ihnen mit den Mitteln des Kraftfahrzeugverbandkastens und mit den im Erste-Hilfe-Kurs gelernten Maßnahmen Hilfe geleistet. Bei schwereren Unfallfolgen ist diese Erste Hilfe besonders wichtig, bis Rettungsdienst und Feuerwehr eintreffen. Deshalb sollte man seine Kenntnisse gerade als Autofahrer regelmäßig auffrischen. Seit 2016 ist für alle Führerscheine derselbe Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben.

Als Umfang schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV §19) neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vor – die meisten Anbieter packen dieses Programm in einen einzigen Unterrichtstag.

__ 3. Notruf 112: Vor allem bei verletzten Menschen muss so schnell wie möglich der Rettungsdienst gerufen werden. Wenn Personen eingeklemmt sind, ein Brand entsteht oder Betriebsstoffe auslaufen, wird zudem die Feuerwehr alarmiert. Die Details können Laien oft nicht umfassend einschätzen. Hier ist die gemeinsame Notrufnummer 112 der beiden Hilfsorganisationen in Deutschland von Vorteil: Die Leitstelle führt den Anrufenden durch alle wichtigen Fragen und alarmiert die passenden Kräfte. Der Notruf wird auch auf dem Mobiltelefon ohne Vorwahl eingegeben – über die jeweilige Funkzelle kann der Standort der richtigen Leitstelle zugeordnet werden. Dennoch ist es ungemein wichtig, den Unfallort so genau wie möglich anzugeben.

__ 4. Polizei informieren: Ob die Polizei zum Unfall gerufen wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben schweren Unfällen mit verletzten Personen (siehe 3.) sollte die Verkehrspolizei beispielsweise auch in den folgenden Fällen gerufen werden:
 

Bei Verdacht auf Alkoholeinfluss bei einem beteiligten Fahrer

Bei Verdacht auf überhöhte Geschwindigkeit

Sind im Ausland zugelassene Fahrzeuge verwickelt?

Ist der Hergang des Crashs strittig oder komplex?

Kann sich der Unfallgegner nicht ausweisen?

Im Umkehrschluss heißt das: Nur bei Unfällen mit geringem Sachschaden und klarem Hergang kann auf den Anruf bei der Polizei verzichtet werden. Auch bei Verkehrsunfällen wird die Polizei über den Notruf 110 informiert. Bei kleineren Unfällen ohne Verletzte und ohne Verkehrsbehinderungen kann man die zuständige Polizeidienststelle aber auch über deren örtliche Festnetznummer erreichen, um den Notruf für wirkliche Notfälle freizuhalten.

__ 5. Daten aufnehmen und Unfallstelle dokumentieren: Für die spätere Abwicklung ist die Erfassung der Daten von Unfallbeteiligten und Zeugen wichtig. Zudem sollte die Unfallstelle dokumentiert werden. Das erfolgt am besten durch Übersichts- und Detailfotos – beim Fotografieren stets auf die eigene Sicherheit achten! Sehr hilfreich können Checklisten und Vordrucke für einen Unfallbericht samt Unfallskizze sein. Solche Dokumente bieten beispielsweise Automobilclubs zum Download im Internet an.

__ 6. Versicherung informieren: Bei eindeutigem Verschulden eines Fahrers werden die Unfallkosten von dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der Regel vollständig getragen. Schadenersatzansprüche werden deshalb direkt bei dieser Versicherung geltend gemacht. Wenn ein Mitverschulden des anderen Fahrers vorliegt, wird nur ein Teil des Schadens erstattet.

__ 7. Höhe des Schadens feststellen lassen: Eine transparente und unparteiische Beurteilung der Schadenshöhe vor der Erteilung eines Reparaturauftrags nehmen zum Beispiel freie Sachverständige vor. Die GTÜ-Partner mit ihrer umfassenden Erfahrung sind hier eine gute Anlaufstelle. Ein Schadengutachten schätzt unter anderem die Höhe der Reparaturkosten und die Wertminderung des Fahrzeugs ein.

__ 8. Reparatur in der Werkstätte der Wahl: Für die Reparatur besteht das Recht auf die Wahl einer eigenen Werkstatt – das kann auch eine freie Werkstatt sein. Dabei ist es möglich, mit der Werkstatt eine direkte Abrechnung mit der Versicherung zu vereinbaren. Vor dieser Sicherungsabtretung sollte eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung eingeholt werden. Einschränkungen gibt es bei der Erstattung, wenn der Unfallschaden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigt. Liegen die Reparaturkosten mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, wird eine Reparatur üblicherweise ausgeschlossen.

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    über uns

    Das Ingenieurbüro wurde von Werner Richter, einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, im Jahre 1963 in Hanau gegründet. Herr Richters Arbeitsgebiete waren Schadenbegutachtungen und Bewertungen von Kraftfahrzeugen.

    1987 nahm Hr. Dipl.-Ing. Dieter Rosenberger seine selbstständige Tätigkeit im Ingenieurbüro Richter auf und wurde von der IHK-Hanau Gelnhausen Schlüchtern für das Fachgebiet "Schäden und Bewertungen an Kraftfahrzeugen" öffentlich bestellt und vereidigt.

    1990 schied Herr Richter altersbedingt aus und die Firma wurde von Herrn Rosenberger weitergeführt.

    2000 erweiterte Herr Rosenberger seinen Tätigkeitsbereich und führte die erste amtliche Hauptuntersuchung im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) durch.

    2004 wurde das alte Gebäude in der Breslauer Straße verlassen und das neu erbaute Büro mit Prüfstelle und bedarfsgerechter Ausstattung direkt im Industriegebiet Hanau Nord bezogen.

    2014 wurde die Rosenberger Ingenieurgesellschaft mbH gegründet und übernahm in folgenden Jahren den Betrieb an der KFZ Prüfstelle und dem Sachverständigenbüro. Nach Ausscheiden eines der Geschäftsführer hat die Rosenberger Ingenieurgesellschaft mbH den Betrieb an diesem Standort zum 31.12.2022 eingestellt.

    2023 wird der Betrieb des Standortes der KFZ Prüfstelle und des Sachverständigenbüros  im Industriegebiet Hanau Nord mit neuer Firmierung SVI GmbH aufgenommen. Als Gesellschafter und Geschäftsführer der SVI GmbH führen M. Eng. Andreas Henkel und M. Eng. Alexander Asmus den Standort der KFZ Prüfstelle fort.

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    SVI GmbH | Sachverständige und Prüfingenieure 

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