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Lust auf ein Wohnmobil? Das ist zu beachten

Fahrzeugwahl entsprechend der vorhandenen Führerscheinklasse

Die Fahreigenschaften unterscheiden sich meist deutlich vom Pkw

Zulässiges Gesamtgewicht, Verkehrsregeln und Hauptuntersuchung

Camping ist ein Megatrend der vergangenen Jahre. Eine Frage löst dabei aber gern Diskussionen aus: Wohnwagen oder Wohnmobil? Für den Campinganhänger sprechen unter anderem die günstigeren Anschaffungskosten und das Zugfahrzeug kann am Zielort für Ausflüge eingesetzt werden. Das motorisierte Campingfahrzeug hingegen punktet zum Beispiel mit einer bessere Rangierfähigkeit sowie höherer Flexibilität für Übernachtungen unterwegs. In der Statistik siegt das Wohnmobil eindeutig: Fast 840.000 in Deutschland derzeit zugelassene Wohnmobile übertrumpfen 760.000 Wohnwagen.

Ob Kleinbus, Kastenwagen, Teilintegrierter oder Integrierter: Was gilt es beim Thema Wohnmobil zu beachten? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen Überblick.

Die gesamte genannte Fahrzeugwelt steht allen offen, die einen Führerschein der früheren Klasse 3 haben. Dieser wurde bis 31. Dezember 1998 ausgegeben. Sie dürfen sämtliche Fahrzeuge bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen bewegen. Das ist schon einiges. Doch selbst darüber gibt es Wohnmobile auf Basis von Lastwagen oder Bussen. Diese erfordern nicht nur beim Kauf einen sehr tiefen Griff ins Portemonnaie, sondern zusätzlich auch den Lkw-Führerschein.

Wer nach dem 1. Januar 1999 einen Führerschein der Klasse B erworben hat, darf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegen. Gut zu wissen: Die Fahrerlaubnis lässt sich aufstocken. Mit der Klasse C1 dürfen es Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sein. Diese kann alle fünf Jahre gegen Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung verlängert werden.

Mancher Campingnovize ist beim Fahrzeugkauf schnell bei der Sache. Keinesfalls eine schlechte Idee ist es freilich, das Fahrzeug der Wahl oder ein ähnliches Modell erst einmal zu mieten. So kann man das Wohnen auf vier Rädern ausprobieren und auch das Fahren. Manch einer justiert nach diesem Realexperiment seine Fahrzeugwahl und wählt vielleicht ein größeres Wohnmobil – etwa, wenn das Raumangebot im Kastenwagen nicht ganz dem erwarteten Tanzsaal entspricht. Oder auch umgekehrt in Richtung eines kleineren Fahrzeugs – weil dies einfach wendiger ist. Hilfreich für die Information ist auch der Besuch von großen Campingmessen.

Ein ausgebauter Kleinbus fährt sich noch am ehesten wie ein Pkw und ist auch in der Stadt oder bei der Parkplatzsuche wendig. Je größer das Mobil ist, desto stärker ändern sich die Eigenschaften. Zum Beispiel beschleunigt ein großes Wohnmobil in der Regel deutlich langsamer als ein Pkw, und der Bremsweg kann deutlich länger sein. Ein entspanntes und vorausschauendes Fahren ist wichtig – was Reisemobilprofis bereits als Teil der Entschleunigung und Pluspunkt für den Urlaub auf vier Rädern empfinden.

Mit einem ausgewachsenen Wohnmobil ist man nicht so ganz wieselflink unterwegs. Daher muss man stets die schiere Gesamtdimension im Kopf haben, um nicht etwa seitlich in engen Kurven oder oben in niedrigen Durchfahrten hängen zu bleiben. Beim Ausscheren ist der meist großzügige „tote Winkel“ zu beachten. Beim Rückwärtsfahren ist eine zweite einweisende Person essentiell – und eine Rückfahrkamera zusätzlich nützlich.

Immer eine gute Idee ist ein Fahrsicherheitstraining. Dort lernt man das Fahrzeug in kniffeligen Situationen besser zu beherrschen, etwa bei Ausweichmanövern oder Notbremsungen. Nützlich sind außerdem spezielle Navigationssysteme, welche die Fahrzeugdimensionen in der Routenplanung berücksichtigen: Zum Beispiel ganz schmale Straßen oder niedrige Durchfahrten bleiben dann außen vor. Was natürlich nicht davon enthebt, dennoch auf die entsprechenden Verkehrs- und Hinweisschilder zu schauen, denn in digitalen Straßenkarten sind nicht alle Schlüsselstellen präzise hinterlegt.

Beim Beladen mit der Urlaubsausstattung ist die erlaubte Gesamtmasse stets im Auge zu halten. Wenn das Wohnmobil mit allen Einbauten und Zusatzausstattung beispielsweise ein Leergewicht von 2.900 Kilogramm hat und maximal 3.500 Kilogramm wiegen darf, dürfen 600 Kilogramm hinein. Da ein Wohnmobil ohne Fahrer nicht fahren kann, ist dieser mit 75 Kilogramm bereits im Leergewicht berücksichtigt. Jede weitere Person zählt als Zusatzgewicht. Kommen beispielsweise drei Personen hinzu, vielleicht sogar noch ein Hund, und das volle Reisegepäck der Familie, sind 600 Kilogramm Nutzlast nicht mehr ganz so opulent. Überschreitet man die zulässige Gesamtmasse, werden Geldbußen fällig – die in manchen Ländern empfindliche Höhen bis in den vierstelligen Bereich haben. Bevor man beim Einladen jeden Gegenstand einzeln wiegt: Ideal ist, mit dem fertig gepackten Reisemobil auf eine Fahrzeugwaage zu fahren. Diese gibt es oft ganz in der Nähe, etwa bei Baustoffanbietern oder Entsorgungsbetrieben.

Welche Verkehrsregeln gelten für Wohnmobilisten? Hier einige Beispiele: Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind Tempolimits identisch zu Pkw. Bis 7,5 Tonnen sind außerorts und auf Schnellstraßen maximal 80 km/h sowie auf Autobahnen 100 km/h zu fahren. Über 7,5 Tonnen gelten Lkw-Limits: außerorts 60 km/h sowie 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Einige Schilder gelten auch für Wohnmobile: Ist für Lkw ein Durchfahrtverbot, ein Überholverbot oder ein Abstandsgebot gekennzeichnet, gilt es jeweils auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Seltener sind ein Durchfahrtsverbot für Lkw mit einer bestimmten, auf dem Verkehrszeichen angegebenen Länge oder für Fahrzeuge mit höherer Achslast als auf dem Schild genannt: Diese gelten selbstverständlich ebenfalls für Wohnmobile mit diesen Eigenschaften.

Auch Wohnmobile unterliegen selbstverständlich der Pflicht der regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung. Die GTÜ-Prüfstellen freuen sich über Campingfreunde – und nicht selten entsteht ein munteres Gespräch über die jüngste Urlaubsreise mit dem Fahrzeug. Ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen wird wie ein Pkw behandelt: Ist es neu, ist die erste HU nach drei Jahren fällig. Danach muss es alle zwei Jahre zur HU. Bei Wohnmobilen von 3,5 bis 7,5 Tonnen ist spätestens nach zwei Jahren die erste Hauptuntersuchung fällig. Anschließend muss man das Fahrzeug ebenfalls alle zwei Jahre zur HU vorführen. Nach dem sechsten Jahr ist die Untersuchung jedes Jahr fällig. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen müssen stets einmal jährlich zur Hauptuntersuchung.

Viele Wohnmobile haben gasbetriebene Geräte an Bord, etwa einen Herd oder die Heizung. Die Gasanlage muss alle zwei Jahre auf Dichtigkeit geprüft werden. Die Gasprüfung muss nicht zusammen mit der Hauptuntersuchung erledigt werden – doch das ist oft am einfachsten. Die GTÜ-Prüfstellen sind auch dafür ausgestattet.

Umfangreiches Wissen rund um Wohnmobile, aber auch zu Wohnwagen und eine große Bandbreite spannender Themen enthält der Caravaning-Ratgeber der GTÜ. Sein Motto: Auf hundert Seiten zum Camping-Profi. Erhältlich ist das Heft bei allen teilnehmenden GTÜ-Partnerinnen und Partnern. Neugierig? Vorab schnuppern kann man auch digital: https://www.gtue.de/de/caravaning-ratgeber. 

 

  • Checkliste PKW

    Checkliste zur Vorbereitung des Pkw auf die Hauptuntersuchung – ohne Stress!

  • Checkliste Krad

    Die Checkliste gibt Ihnen Tipps, wie Sie Ihr Motorrad auf die Hauptuntersuchung vorbereiten.

  • Checkliste Caravan

    Checkliste zur Vorbereitung des Wohnmobils oder Wohnwagens auf die Hauptuntersuchung.

  • Checkliste Lof

    Checkliste zur Vorbereitung der land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschine auf die Hauptuntersuchung.

    über uns

    Das Ingenieurbüro wurde von Werner Richter, einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, im Jahre 1963 in Hanau gegründet. Herr Richters Arbeitsgebiete waren Schadenbegutachtungen und Bewertungen von Kraftfahrzeugen.

    1987 nahm Hr. Dipl.-Ing. Dieter Rosenberger seine selbstständige Tätigkeit im Ingenieurbüro Richter auf und wurde von der IHK-Hanau Gelnhausen Schlüchtern für das Fachgebiet "Schäden und Bewertungen an Kraftfahrzeugen" öffentlich bestellt und vereidigt.

    1990 schied Herr Richter altersbedingt aus und die Firma wurde von Herrn Rosenberger weitergeführt.

    2000 erweiterte Herr Rosenberger seinen Tätigkeitsbereich und führte die erste amtliche Hauptuntersuchung im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) durch.

    2004 wurde das alte Gebäude in der Breslauer Straße verlassen und das neu erbaute Büro mit Prüfstelle und bedarfsgerechter Ausstattung direkt im Industriegebiet Hanau Nord bezogen.

    2014 wurde die Rosenberger Ingenieurgesellschaft mbH gegründet und übernahm in folgenden Jahren den Betrieb an der KFZ Prüfstelle und dem Sachverständigenbüro. Nach Ausscheiden eines der Geschäftsführer hat die Rosenberger Ingenieurgesellschaft mbH den Betrieb an diesem Standort zum 31.12.2022 eingestellt.

    2023 wird der Betrieb des Standortes der KFZ Prüfstelle und des Sachverständigenbüros  im Industriegebiet Hanau Nord mit neuer Firmierung SVI GmbH aufgenommen. Als Gesellschafter und Geschäftsführer der SVI GmbH führen M. Eng. Andreas Henkel und M. Eng. Alexander Asmus den Standort der KFZ Prüfstelle fort.

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