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Vorsicht vor Kopfhörern im Straßenverkehr

„Ohren auf!“ – klare Empfehlung der GTÜ für alle Verkehrsteilnehmer

Das Gehör ist entscheidend für die Wahrnehmung von Warnsignalen
und Umgebungsgeräuschen

Verboten sind Kopfhörer im Straßenverkehr nicht

__ Kopfhörer im Straßenverkehr sind nicht grundsätzlich verboten – aber ihr Einsatz sollte gut überlegt sein. Denn wer sie trägt, hat ein höheres Unfallrisiko, weil Umgebungsgeräusche weniger gut wahrgenommen werden. So fasst die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH die Situation rund um die beliebten mobilen Soundbringer zusammen.

__ Was genau gilt in Sachen Kopfhörer, wenn man beispielsweise mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs ist? In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es lediglich in Paragraf 23, Absatz 1, zu „Sonstigen Pflichten von Fahrzeugführenden“: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

__ Das Gehör darf nicht beeinträchtigt sein: Diese Vorgabe ist eine wichtige Orientierung. Hohe Lautstärken verbieten sich somit. Doch noch besser ist es, gar keine Kopfhörer im Straßenverkehr zu verwenden. Denn sie mindern schon ohne Tonsignal die Hörfähigkeit. Das gilt für kleine, beidseitig im Ohr getragene Varianten ebenso wie für voluminöse, ohrumschließende Modelle. Zusätzlich ablenken und für Unaufmerksamkeit sorgen können natürlich Musik oder die Inhalte von Sprachwiedergaben, etwa Podcasts.

__ Neben der Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen ist es unbedingt wichtig, Sondersignale zum Beispiel von Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen und anderen Hilfsorganisationen zu hören. Daher eignen sich Kopfhörer mit aktiver Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen erst recht nicht für den Mobileinsatz. Wenn die Soundtechnik auf den Ohren die Wahrnehmung eines Sondersignals oder des Hupens anderer Autofahrer verhindert, ist das eine Ordnungswidrigkeit, und es droht ein Bußgeld. Außerdem haben Autofahrer oder Fahrradfahrer, die nachweißlich Kopfhörer tragen und in einen Unfall verwickelt werden, laut Versicherern eine Teilschuld.

__ An Fußgänger richtet sich der StVO-Paragraf 23, Absatz 1, nicht. Doch die Vorsicht vor Kopfhörern gilt auch für sie, weil sie sonst wichtige Umgebungsgeräusche wie etwa Fahrradklingeln oder herannahende Autos nur eingeschränkt wahrnehmen. Insbesondere Fahrzeuge mit Elektroantrieb, also E-Autos, E-Scooter und Krafträder mit E-Antrieb werden wegen ihrer leiseren Fahrgeräusche weniger rechtzeitig wahrgenommen. Und gerade sie sind immer häufiger auf den Straßen unterwegs.

__ Als Freisprechanlage beispielsweise für das Smartphone hingegen können Kopfhörer genutzt werden, um Telefonie und andere Funktionen per Sprache zu steuern. Aus rechtlicher Sicht ist das sogar sinnvoll. Denn so kann die im selben StVO-Paragrafen formulierte Forderung erfüllt werden, dass der Fahrer „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen [darf], wenn […] hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.“

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    Das Ingenieurbüro wurde von Werner Richter, einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, im Jahre 1963 in Hanau gegründet. Herr Richters Arbeitsgebiete waren Schadenbegutachtungen und Bewertungen von Kraftfahrzeugen.

    1987 nahm Hr. Dipl.-Ing. Dieter Rosenberger seine selbstständige Tätigkeit im Ingenieurbüro Richter auf und wurde von der IHK-Hanau Gelnhausen Schlüchtern für das Fachgebiet "Schäden und Bewertungen an Kraftfahrzeugen" öffentlich bestellt und vereidigt.

    1990 schied Herr Richter altersbedingt aus und die Firma wurde von Herrn Rosenberger weitergeführt.

    2000 erweiterte Herr Rosenberger seinen Tätigkeitsbereich und führte die erste amtliche Hauptuntersuchung im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) durch.

    2004 wurde das alte Gebäude in der Breslauer Straße verlassen und das neu erbaute Büro mit Prüfstelle und bedarfsgerechter Ausstattung direkt im Industriegebiet Hanau Nord bezogen.

    2014 wurde die Rosenberger Ingenieurgesellschaft mbH gegründet und übernahm in folgenden Jahren den Betrieb an der KFZ Prüfstelle und dem Sachverständigenbüro. Nach Ausscheiden eines der Geschäftsführer hat die Rosenberger Ingenieurgesellschaft mbH den Betrieb an diesem Standort zum 31.12.2022 eingestellt.

    2023 wird der Betrieb des Standortes der KFZ Prüfstelle und des Sachverständigenbüros  im Industriegebiet Hanau Nord mit neuer Firmierung SVI GmbH aufgenommen. Als Gesellschafter und Geschäftsführer der SVI GmbH führen M. Eng. Andreas Henkel und M. Eng. Alexander Asmus den Standort der KFZ Prüfstelle fort.

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