Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderung nach § 19(3)StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung). Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen.
Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! nehmen Sie hierfür einfach Kontakt mit uns auf. Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen
Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und-ingenieure und GTÜ-Sachverständigen begutachten unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug. Sie bereiten auch die Eintragung in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.
Weiter Fragen?
Was ist beim Tuning im Hinblick auf eine anschließende Änderungsabnahme erlaubt und was nicht? Worauf muss ich beim Veredeln und Verbessern meines Gefährts achten? Und wie unterscheide ich seriöse von unseriösen Angeboten auf dem Markt? Auf diese Fragen haben die GTÜ-Partnerinnen und -Partner vor Ort die passenden Antworten.