E-Auto-Prämie für Gebrauchte: So weisen die Kfz-Sachverständige der DAT den Neufahrzeugpreis rückwirkend nach:
BAFA-Förderung für junge Gebrauchte gibt's nur, wenn im Förderantrag der originale Listen-Neupreis genannt ist. Liegt die Original-Rechnung mit dem Neupreis des E-Fahrzeugs vom Kauf vor, so sind Sie der Innovationsprämie ein gutes Stück näher.
Falls nein, so führt Sie kein Weg an den DAT Expert Partnern vorbei. Denn das BAFA sagt: Nur diese Kfz-Sachverständigen der DAT dürfen den ehemaligen Listenneupreis des E-Autos ermitteln.
Der von Ihnen beauftragte DAT Expert Partner startet eine VIN-Abfrage auf Basis der Fahrgestellnummer. Ist das Fahrzeug samt der darin verbauten Ausstattung identifiziert, so kann der Expert-Partner den Listenneupreis rückwirkend exakt zum Kauf-Datum abfragen. Die Expert Partner nutzen dabei die spezielle Software für Kfz-Sachverständige der DAT. Anschließend wird der Listenneupreis auf dem DAT-Gutachten vermerkt. Ihr Kfz-Sachverständiger druckt Ihnen dieses DAT-Gutachten auf Wunsch gerne aus oder verschicken die Urkunde direkt als PDF.
Die BAFA Urkunde wird mit 59,50€ brutto berechnet.
Beispielurkunde DAT- BAFA Gutachten